Anforderung von Personenstandsurkunden

Ansprechpartnerin:

Frau Dringenberg
Telefon: 04936 3179-322
E-Mail: standesamt@grossheide.de

Grundsätzliches:

Personenstandsurkunden können nicht beglaubigt werden, sondern sind vom jeweiligen Standesamt neu auszustellen. Bitte beachten Sie, dass Urkunden nur vom Ort des Ereignisses angefordert werden können. Das heißt, wenn Sie zum Beispiel hier in Großheide geheiratet haben und in Norden geboren worden sind, erhalten Sie in Großheide die Eheurkunde und in Norden Ihre Geburtsurkunde.

Wer kann die Urkunden beantragen?

  1. Die beurkundete Person selbst
  2. Die Eltern der beurkundeten Person
  3. Die Kinder der beurkundeten Person
  4. Personen, die ein berechtigtes oder rechtliches Interesse nachweisen können

Sie müssen über 16 Jahre alt sein und einen Lichtbildausweis vorlegen. Sollten Sie nicht persönlich kommen können, müssen Sie dem Abholenden eine Vollmacht ausstellen.

Was kann beantragt werden?

Sie können aus jedem Register (Geburten-, Ehe- oder Sterberegister) eine Urkunde im DIN A4 Format, im Stammbuchformat, zur Beantragung von Sozialleistungen oder einen „internationalen“ mehrsprachigen Auszug erhalten. Aus dem Geburtenregister können Sie auch eine Auskunft zur Geburtszeit beantragen. Sollten Sie die Urkunde zur Anmeldung einer Ehe in Deutschland benötigen, fragen Sie bitte nach einem Auszug aus dem Geburtenregister.       

Hinweise:

Bei der Anforderung geben Sie bitte so viele Daten wie möglich an, um die Suche nach dem Eintrag zu erleichtern und die Bearbeitungszeit zu verkürzen. Bitte geben Sie auch, wenn möglich, den Ortsteil an, in dem das Ereignis der Beurkundung passiert ist.

Bitte beachten Sie, dass die Personenstandsregister im Standesamt nicht unbegrenzt aufbewahrt werden. Sie können nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt rückwirkend Personenstandsurkunden von den Standesämtern erhalten. Aus einem Geburtenregister können die Standesämter 110 Jahre, aus einem Heirats- oder Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre und aus einem Sterberegister 30 Jahre in die Vergangenheit Urkunden ausstellen. Sollten Sie Urkunden aus früheren Registern benötigen, wenden Sie sich bitte an das niedersächsische Landesarchiv in Aurich, Oldersumer Str. 50, 26603 Aurich, Telefon: 04941-176 660.

Gebühren:
Erstausfertigung: 15,- Euro
jede Zweitausfertigung: 7,50 Euro

Rechtsgrundlage:  §§ 61 - 63 PStG